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KSR Nr. 4 vom Seite 2

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch und an die zeitnahe Erstellung

Dr. Alois Th. Nacke, Richter am Finanzgericht, Hannover

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG setzt voraus, dass es zeitnah und in geschlossener Form geführt wird und vollständig alle Fahrten erfasst. Wird es in elektronischer Form geführt, so müssen nachträgliche Änderungen an den eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sein. Ein mit dem Programm MS-Excel erstelltes Fahrtenbuch genügt diesen Ansprüchen nicht.

Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit Hilfe des Programms MS-Excel

Was ein „ordnungsgemäßes Fahrtenbuch” ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Der ) entnimmt aber aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Vorschrift, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen. Dazu gehört nach Auffassung des BFH eine zeitnahe Erfassung der Fahrten in einer geschlossenen Form. Ein Computerprogramm genügt diesen Anforderungen nur, wenn die Eingaben nachträglich nicht mehr veränderbar sind bzw....

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