Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulässigkeit eines „Nullausgleichs” für außenstehende Aktionäre
Nach einem Urteil des BGH kann es zulässig sein, dass der einem Gewinnabführungsvertrag zustimmende Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft den Ausgleich für außenstehende Aktionäre auf null Euro festsetzt.
Ein Gewinnabführungsvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Abführung ihres gesamten Gewinns an ein anderes Unternehmen verpflichtet, führt normalerweise dazu, dass die Gesellschaft keinen Bilanzgewinn mehr ausweisen kann und deshalb eine Dividende der außenstehenden Aktionäre entfällt. Nach dem Aktiengesetz muss daher ein Gewinnabführungsvertrag einen „angemessenen Ausgleich” für die außenstehenden Aktionäre durch jährliche Zahlung zumindest desjenigen Betrags vorsehen, der ohne den Unternehmensvertrag als Gewinnanteil (Dividende) auf die einzelne Aktie verteilt werden k...