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„Schrottimmobilien”: Ist das Ende des Verlustgeschäfts in Sicht?
Das OLG Bremen hat nun ein Urteil mit Signalwirkung gefällt. Denn Geschädigte, denen in den 90er-Jahren zu Hause oder am Arbeitsplatz überteuerte und kreditfinanzierte Wohnungen verkauft wurden, können jetzt möglicherweise doch noch Ansprüche geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bank es versäumt hat, den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht beim Darlehensvertrag zu informieren. Folge: Das Kreditinstitut muss die wertlose Immobilie zurücknehmen und den Kunden von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freistellen. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Bank eine Pflichtverletzung begangen und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Das OLG Bremen ist damit das erste Gericht in Deutschland, welches in seinem Urteil die Umsetzung der Eu...