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EuGH 21.02.2006 Rs. C-152/03, BBV 4/2006 S. 105

Fehlende Berücksichtigung von Verlusten bei Immobilien in anderen EU-Mitgliedstaaten

Die Frage, inwieweit Verluste aus Vermietung und Verpachtung von einer in einem anderen EU-Land belegenen Immobilie bei der deutschen Einkommensteuer berücksichtigt werden können, beantwortete nunmehr der EuGH.

So berücksichtigt die deutsche Regelung zwar positive Einkünfte, die mit der Nutzung von Häusern im Ausland verbunden sind, bei der Festsetzung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt), nicht aber – wenn solche positiven Einkünfte fehlen – die Verluste gleicher Art.

Dies hat z. B. zur Folge, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber im eigenen Haus in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, in Ermangelung positiver Einkünfte keinen Anspruch darauf haben, dass bei der Festsetzung ihres Einkommensteuersatzes die Verluste berücksichtigt werden, die mit der Nutzung ihres Hauses ver...

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