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Überversorgung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
Im Rahmen von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen wird häufig auch eine betriebliche Altersversorgung durch die Übernahme von Einzahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vereinbart. Die Beiträge stellen beim Arbeitgeber regelmäßig Betriebsausgaben dar.
Die Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG und § 40b EStG sind hierbei sowohl für die rein arbeitgeberfinanzierten als auch für die Beiträge des Arbeitgebers, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, zu beachten.
Das FinMin des Saarlands weist darauf hin, dass im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit zu prüfen ist, ob eine Überversorgung des mitarbeitenden Ehegatten vorliegt. Darüber hinaus erklärt es, dass es die vom BMF in seinem Schreiben v. - IV B 2 - S 2176 - 13/04 (BStBl 2004 I S. 1045) genannte 30 %-Regelung für überholt hält.