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Altersteilzeitverpflichtungen im Jahresabschluss
Bilanzierung von Rückstellung und Rückdeckungsanspruch
Im jüngst veröffentlichten Urteil vom hat sich der BFH ausführlich mit der Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen nach dem Blockmodell befasst und den Rahmen für die steuerbilanzielle Behandlung der Rückstellungen gesetzt. Seit dem müssen die Wertguthaben eines Arbeitnehmers aus einem Altersteilzeit-Modell gegen das Risiko der Insolvenz rückgedeckt werden. Der Beitrag stellt neben der Rückstellung für Altersteilzeit auch die Verbuchung und Bilanzierung des korrespondierenden Aktivpostens der Rückdeckung ausführlich vor.
I. Überblick
Durch das Altersteilzeitgesetz können Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet und bisher Vollzeit gearbeitet haben, auf Grundlage einer tarif- oder einer arbeitsvertraglichen Regelung in Altersteilzeit gehen (AltTZG vom , NWB DokID NWB KAAAB-27121). Hierbei bestehen zwei Möglichkeiten:
Teilzeitmodell: Der Arbeitnehmer arbeitet bis zu seiner Verrentung nicht mehr Vollzeit, sondern mit reduzierter Arbeitszeit.
Blockmodell: In der ersten Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer unverändert Vollzeit („Beschäftigungsphase”) und wird in der „Freistellungsphase” von der Pflicht zur Arbeitsleistung freige...