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Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einnahmenüberschussrechnung
Gewinnverlagerung, gewillkürtes Betriebsvermögen und Ansparrücklage
Unternehmern, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, stehen nicht dieselben Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung wie Buchführenden. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit jedoch vereinzelt die Einnahmenüberschussrechnung an den Bestandsvergleich angenähert, insbesondere durch die Anerkennung gewillkürten Betriebsvermögens. Darüber hinaus müssen Einnahmenüberschussrechner für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, gemäß § 60 Abs. 4 EStDV einen gesonderten Vordruck (Anlage EÜR) beim Finanzamt abgeben. Nachfolgend werden einzelne Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einnahmenüberschussrechnung unter Berücksichtigung der neueren finanzgerichtlichen Rechtsprechung dargestellt.
I. Vor- und Nachteile der Einnahmenüberschussrechnung
Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ist der Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung ist eine Unterart des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Ziel der Gewinnermittlung ist es – trotz Verschiedenheit der einzelnen Periodengewinne –, den gleichen Totalgewinn zu ermitteln. Systembedingt kennt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG jedoch keinen (formellen) Bilanzenzusammenhang, so dass periodenübergreifende Fehl...