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BBB Nr. 4 vom Seite 117

Förderung von Unternehmensberatungen – So erstellen Sie Beratungsberichte zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen

von Dipl.-Kfm. Christian Klett, Sundern

Wie in einem vorhergehenden Beitrag dargestellt (vgl. BBB 4/2005 S. 127 ff.), existiert eine Vielzahl von Programmen zur Beratungsförderung von Bund und Ländern. Indem Sie Ihrem Mandanten im Vorfeld der Beratung Förderleistungen in Aussicht stellen, schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz, dass er Ihre Beratungsleistung überhaupt annimmt. Das dokumentierte Ergebnis einer Unternehmensberatung ist i. d. R. ein Beratungsbericht, der dem Mandanten ausgehändigt wird. Möchte dieser Beratungsförderungen von Bund oder Ländern in Anspruch nehmen, ist ein solcher Beratungsbericht Pflicht. Vor diesem Hintergrund wird am Beispiel der Beratungsförderung des Bundes kurz erläutert, welche Beratungsarten förderfähig sind und welche Voraussetzungen Sie als Steuerberater erfüllen müssen. Danach gibt der Beitrag Anhaltspunkte zur inhaltlichen und formalen Erstellung von Beratungsberichten.

I. Beratungsförderung des Bundes

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen. Gemäß den Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und m...

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