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BBB Nr. 4 vom Seite 127

Förderung von Unternehmensberatungen – Überblick über die staatlichen Programme zur Beratungsförderung

von Dipl.-Kfm. Christian Klett, Sundern

Im Zusammenhang mit der betriebswirtschaftlichen Beratung ist es für viele Steuerberater problematisch, ihren Honoraranspruch durchzusetzen. Denn viele Mandanten verstehen nicht, dass eine betriebswirtschaftliche Beratung, die zuvor oft noch als „give away” vom Steuerberater kostenlos erbracht wurde, nunmehr abgerechnet wird. Als Steuerberater können Sie Ihren Mandanten einen zusätzlichen Anreiz geben, indem Sie ihn auf staatliche Fördermittel für Unternehmensberatungen hinweisen. Nimmt er diese in Anspruch, wird die Beratungsleistung für ihn teilweise erheblich vergünstigt. Im Folgenden wird deshalb ein kurzer Überblick über die zurzeit verfügbaren Programme zur Beratungsförderung durch Bund und Länder gegeben.

Einige Anmerkungen zur Übersicht:

  • Die Förderung steuerlicher oder rechtlicher Beratung ist in vielen Programmen ausgeschlossen.

  • Nicht in jedem Fall ist eine Beratung durch eine Steuerberatungskanzlei selbst zulässig. Beispielsweise dürfen im Rahmen der Beratungsförderung des Bundes Beratungen nur von selbständigen Beratern bzw. von Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und dere...

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