Jörg Manfred Mössner, Siegbert F. Seeger, Klaus von Brocke, Axel Christochowitz, Udo Cremer, Martin Geißer, Dieter Grützner, Peter Haehnel, Bernhard Janssen, Ulrich Koenig, Stefan Kolbe, Cora Leib, Thomas Müller, Bernd Rätke, Christoph Schirp, Hansjürgen Schwarz, Ira Stark, Klaus Stein, Rüdiger Wienbergen, Kay-Michael Wilke

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

2011

ISBN der Online-Version: KK
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40801-7

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Mössner/Seeger, Körperschaftsteuer-Kommentar, herausgegeben von Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Prof. Dr. Siegbert F. Seeger, Rechtsanwalt Steuerberater , u.a. - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen

Christochowitz/Leib (Juli 2008)

Hinweis: Die durch das UntStFG eingefügten Abs. 6 und 7 ersetzen die Abs. 6 – 8 i. d. F. des StSenkG. Diese lauteten:

(6) Geht das Vermögen einer Kapitalgesellschaft durch Verschmelzung nach § 2 des Umwandlungsgesetzes auf eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft über, so ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos dem steuerlichen Einlagekonto der übernehmenden Körperschaft hinzuzurechnen.

(7)  1Geht Vermögen einer Kapitalgesellschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung im Sinne des § 123 Abs.  1 und 2 des Umwandlungsgesetzes auf eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft über, so ist der Betrag des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft einer übernehmenden Körperschaft im Verhältnis der übergehenden Vermögensteile zu dem bei der übertragenden Kapitalgesellschaft vor dem Übergang bestehenden Vermögen zuzuordnen, wie es in der Regel in den Angaben zum Umtauschverhältnis der Anteile im Spaltungs- und Übernahmevertrag oder im Spaltungsplan (§ 126 Abs. 1 Nr. 3, § 136 des Umwandlungsgesetzes) zum Ausdruck kommt. 2Entspricht das Umtauschverhältnis der Anteile nicht dem Verhältnis der übergehenden Vermögensteile zu dem bei der übertragenden Körperschaft vor der Spaltung bestehenden Vermögen, ist das Ve...

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