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Schadenersatzpflicht wegen unberechtigten Insolvenzantrags
Ein Anspruch des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, die Stellung eines Insolvenzantrags zu unterlassen, besteht dann, wenn der Gläubiger sich durch den unberechtigt gestellten Insolvenzantrag dem Schuldner gegenüber schadenersatzpflichtig machen würde. Das ist nicht bei jedem unberechtigt gestellten Insolvenzantrag der Fall (§§ 280, 823 Abs. 1, 1004, 826 BGB; §§ 11 ff., 14 InsO; , ZInsO 2005 S. 1338).