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Beiträge zur Sozialversicherung bei Auszahlung der Direktversicherung
Beitragspflicht auch bei vom Arbeitnehmer selber eingezahlten Beiträgen
Seit dem unterliegen auch Versorgungsbezüge, die als Kapitalleistungen gezahlt werden, der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel Auszahlungen aus einer Direktversicherung. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat nun mit Urteil v. entschieden, dass die Auszahlung einer Direktversicherung auch dann in voller Höhe der Beitragspflicht als Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegt, wenn die Einzahlungen nur teilweise über den Arbeitgeber erfolgten, teilweise aber vom Arbeitnehmer selber eingezahlt wurden.
Ausgangslage
Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterlagen bis zum Jahr 2003 nicht der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die Leistung als Kapitalleistung vereinbart worden war. Ab dem hat der Gesetzgeber durch das GKV-Modernisierungsgesetz diese Leistungen in die Beitragspflicht einbezogen.
Nach § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V werden die Beiträge so berechnet, als ob die Kapitalleistung als eine Rente mit einer Laufzeit von 120 Monaten gezahlt würde. Der Versicherte selber muss die Beiträge an die Krankenkasse abführen. Die Zahlstelle, also zum Beispiel die Versic...