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Körperschaftsteuer | Finanzierbarkeit einer Pensionszusage
(1) Gem. rkr. (EFG 2005 S. 1961) ist im Rahmen der zur Prüfung der Finanzierbarkeit der Pensionszusage aufzustellenden Überschuldungsbilanz die Steuerrückstellung nicht unter Zugrundelegung des Anwartschaftsbarwerts, sondern des Teilwerts der Pensionsverpflichtung anzusetzen. (2) Bei Bemessung der vGA ist – unabhängig von der tatsächlichen Formulierung der Zusage – stets von einer abgekürzten und nicht von einer lebenslangen Berufsunfähigkeitsrente auszugehen (Bezug: § 8 Abs. 3 KStG; § 6a Abs. 3 EStG).▶NWB MAAAB-68550