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Erdienbarkeitszeitraum bei einer Erhöhung der Pensionszusage; Bilanzänderung bei Bilanzberichtigung in einem anderen Wirtschaftsjahr
Im Einzelfall kann nach dem nrkr. , G, AO (BFH-Az.: I R 58/05, EFG 2005 S. 1796) die Erhöhung einer Pensionszusage für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei einem Zeitraum von weniger als zehn Jahren (hier: 8 ½ Jahre) vor dem Eintritt in den Ruhestand betrieblich veranlasst sein. Eine Bilanzänderung ist selbst dann zulässig, wenn die hierfür nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche Bilanzberichtigung die Bilanz eines anderen Wirtschaftsjahres betrifft (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; §§ 6a, 4 Abs. 2 EStG).▶NWB FAAAB-66886
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin sagte ihrem zu diesem Zeitpunkt 48jährigen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Dezember 1987 eine Pension zu. Hiernach sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem Erreichen des 65igsten Lebensjah...