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Einkommensteuer | Steuerfreiheit von Zinsen aus einer Lebensversicherung
Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrags gezahlt werden, sind in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 1998).▶NWB IAAAB-76232
▶Praxishinweise: Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Steuerfreiheit von Zinsen „aus einem laufenden Vertrag” nicht geregelt. In § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG ist aber ausdrücklich festgelegt, dass ein Rückkauf des Versicherungsvertrags nach Ablauf von zwölf Jahren die Steuerfreiheit der Zinsen nicht ausschließt. Nach Ansicht des BFH wäre es deshalb nicht einsichtig, wenn nach Ablauf von zwölf Jahren die Auszahlung von Zinsen bei Weiterlaufen des Vertrags steuerpflichtig sein soll. Die Steuerfreiheit müsse nach Sinn und Zweck der Vorschrift „erst rec...