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StuB Nr. 4 vom Seite 143

Die Prüfung des Lageberichts – der IDW EPS 350 n. F.

WP/StB Susanne Scherff, Hilden und WP/StB Clemens Willeke, Bergisch Gladbach
Die Kernthesen:
  • Mit der Neufassung des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Lageberichts werden der Lagebericht als Berichtsinstrument und damit auch die Prüfung des Lageberichts zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen.

  • In Bezug auf die Neufassung des Standards wäre allerdings eine instruktivere Darstellung der berufsständischen Vorgaben wünschenswert. Leider bleibt die Neufassung des Standards – wie schon IDW PS 350 – diesbezüglich auf einem äußerst abstrakten Niveau.

  • Für die Prüfungspraxis stellt sich die Notwendigkeit, in der Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und -berichterstattung den neuen Erfordernissen der §§ 289 bzw. 315 HGB wie etwa der Ausweitung des Prognoseberichts um „Chancen” und „die der Prognose zugrunde liegenden Annahmen” ausreichend gerecht zu werden.

I. Einführung

Der HFA des IDW hat auf die umfassende Reformierung der §§ 289 und 315 HGB zum Lagebericht bzw. Konzernlagebericht durch das Bilanzrechtsreformgesetz sowie auf den DRS Nr. 15 „Lageberichterstattung” am mit einem Entwurf zur Neufassung des IDW Prüfungsstandards „Prüfung des Lageberichts (IDW EPS 350 n. F.)” reagiert. Der nun vorliegende IDW EPS 350 n. F. wurde an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst; weit...

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