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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 318/02

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 VermG § 34 Abs. 4 AusglLeistG § 3 AusglLeistG § 6 Abs. 2 GGArt. 20 GG Art. 3 Abs. 1

Grunderwerbsteuer

Rückerwerb von während der Bodenreform enteignetem Grundbesitz

Leitsatz

1. Der Flächenerwerb durch Wiedereinrichter nach dem Flächenerwerbsprogramm (§§ 3 ff AusglLeistG) ist kein Grundstückserwerb im Sinne des § 1 Abs. 1 GrEStG, sondern Teil des verfassungsrechtlich gebotenen Ausgleichs für die Opfer der sogenannten demokratischen Bodenreform.

2. Die Vorschrift des § 34 Abs. 3 VermG ist auch auf Erwerbsvorgänge nach dem AusglLeistG anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAB-79981

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Sächsisches FG, Urteil v. 19.10.2005 - 4 K 318/02

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