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FG Niedersachsen 18.7.2005 6 V 127/05, IWB 6/2006 S. 1025

Körperschaftsteuer | Vereinbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG 2002 mit Gemeinschaftsrecht und Anwendbarkeit von § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG 2002 auf DBA-Schachteldividenden

Die Vereinbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG 2002 mit Gemeinschaftsrecht begegnet ernstlichen Zweifeln (Niedersächs. , rkr., EFG 2006, S. 135). • Hinweis: Die Astin., eine inländische Körperschaft, war unmittelbar und über andere Körperschaften mit Sitz im Inland an anderen Körperschaften, vornehmlich mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, beteiligt. Aus diesen Beteiligungen erzielte die Astin. Bruttodividenden. Bei der KSt-Veranlagung erfasste der Ag. gem. § 8b Abs. 5 bzw. gem. § 15 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 8b Abs. 5 KStG einen Betrag von 5 v. H. der steuerfreien Bezüge als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Das FG sieht in der Regelung des § 8b Abs. 5 KStG 2002, die nur für steuerfreie Bezüge aus ausländischen Beteiligungen galt, einen Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie sowie Art. 43 EGV und Art. 56 EGV. Der Senat nimmt dabei Bezug auf die...BStBl II 2005, S. 58

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