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Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens für 2001
Im Jahre 2001 aufgewandte Finanzierungskosten für eine GmbH-Beteiligung unterfallen bereits dem Halbeinkünfteverfahren. Da § 3c Abs. 2 EStG gerade keinen zeitlichen Zusammenhang fordert, besteht auch zwischen aktuellen Finanzierungskosten für eine GmbH-Beteiligung und erst viel später erzielten Gewinnausschüttungen der erforderliche mittelbare wirtschaftliche Zusammenhang. Dies gilt auch dann, wenn derartige Einnahmen entgegen der ursprünglichen Erwartung aufgrund der schlechten Entwicklung des Unternehmens oder einer späteren Anteilsveräußerung nicht zugeflossen sind. § 3c Abs. 2 EStG 2001 verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit oder die Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrags.