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Beschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG
Berechnung und Gestaltungsfragen bei der Gewinnermittlung
Die 1999 eingeführte Begrenzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs ist zu Recht eine der umstrittensten Vorschriften im Steuerrecht. Sie betrifft Einzelunternehmen und Personengesellschaften und kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Großteil der betrieblichen Schuldzinsen steuerlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden darf. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie die Vorschrift aufgebaut ist und informiert über mögliche Gestaltungsspielräume. Des Weiteren wird dargelegt, welche Rechtsfragen zurzeit zum § 4 Abs. 4a EStG vor dem BFH anhängig sind. Betroffene sollten – soweit möglich – „ihre Fälle” durch Einlegung eines Einspruchs offen halten und bis zum Ergehen einer höchstrichterlichen Entscheidung ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Der Beitrag berücksichtigt auch das (BStBl 2005 I S. 1019), mit dem die bisherigen Verwaltungsanweisungen zu dieser Vorschrift ( BStBl 2000 I S. 588, und Schreiben vom , BStBl 2001 I S. 245) aktualisiert und in wesentlichen Punkten ergänzt werden. Im abschließenden Teil werden die Auswirkungen des beschränkten Abzugs der Schuldzinsen auf die Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung aufgezeigt. Bere...