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BBK Nr. 6 vom Seite 321 Fach 17 Seite 3350

Die Wahrscheinlichkeit als Tatbestandsmerkmal einer ungewissen Verbindlichkeit

Anmerkungen zum

Rüdiger Happe

Ein immerwährendes Thema zwischen dem „vorsichtigen Kaufmann” und der Finanzverwaltung ist neben der Diskussion, ob überhaupt eine ungewisse Verbindlichkeit vorliegt, die Frage, wie wahrscheinlich die Inanspruchnahme aus dieser ungewissen Verbindlichkeit ist. Gerade an diesem, eigentlich nur subjektiv zu beurteilenden Punkt stehen sich die verschiedenen Interessen beider Seiten nahezu unvereinbar gegenüber. Nun hat der BFH zu beiden Bereichen ein klarstellendes Urteil gesprochen.

I. Der Sachverhalt

Der Kläger, ein bilanzierender Facharzt für Labormedizin, ließ für seine Praxis bestimmte Proben u. a. auch durch einen Transportdienst (Kurierdienst, Taxi) befördern. Der Kurierdienst war von einer im gleichen Gebäude ansässigen Laborgemeinschaft beauftragt worden.

Auch für diese Proben rechnete der Kläger eine Versandkostenpauschale nach den einschlägigen Gebührenordnungen ab. In einem vergleichbaren Fall entschied das Sozialgericht Mainz durch Urteil vom , dass die Versandkostenpauschale nur abrechenbar sei, wenn ein Nichtmitglied der Laborgemeinschaft die Durchführung überweisungsfähiger Leistungen veranlasst habe. S. 322

Wegen der möglichen Rüc...

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