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Festsetzungsfrist bei Selbstanzeige
Werden bisher nicht versteuerte Kapitaleinkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und das Finanzamt verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid innerhalb der 10-jährigen Festsetzungsfrist aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache zu ändern, wenn es infolge ebenfalls nacherklärter anrechenbarer Körperschaft- und Kapitalertragsteuer insgesamt gesehen zu einer Steuererstattung kommt.