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Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
Die Anordnung einer Außenprüfung bei einem Großbetrieb über einen Prüfungszeitraum von sechs Jahren entspricht den Vorgaben der BpO. Durch die enge Anlehnung an die Vorgaben der BpO verstößt das Finanzamt nicht gegen das Willkür- und Schikaneverbot, da es sein Auswahlermessen auf objektive Kriterien, die für alle gewerblichen Betriebe angewendet werden, stützt.