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Änderung der Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaft
Vermutung der Gesellschaftermitwirkung widerlegbar
Für manche ein Dorn im Auge: Die durch die Personengesellschaft erstellten Ergänzungsbilanzen sind Teile der Bilanz der Gesellschaft und unterliegen daher mit der Einreichung beim Finanzamt dem Verbot der Bilanzänderung. Dabei S. 8
wirken sie sich in aller Regel auf die Steuerpflicht des jeweiligen Gesellschafters aus. Es ist also ein Gebot der Fairness, Ergänzungsbilanzen nur unter Mitwirkung der betroffenen Gesellschafter aufzustellen.
Der Streitfall
Anlässlich seines Ausscheidens übertrug ein Kommanditist ein in seinem Sonderbetriebsvermögen gehaltenes Grundstück den Komplementären der KG. Später erfasste die KG Veräußerung und Erwerb in den Ergänzungsbilanzen der am Vorgang beteiligten Gesellschafter, vernachlässigte aber die Sonderbetriebsausgaben (Rechts- und Beratungskosten) des Veräußerers sowie seinen Wunsch nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG in Höhe seines Gewinns. Erklärungsgemäß erließ das Finanzamt den Bescheid über die "einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen", der als Grundlagenbescheid für die einzelnen Gesellschafter als Mitunternehmer bindend war. Auf den Einspruch des ehemaligen Gesellschafters hin erkann...