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Übergang der Steuerschuldnerschaft auch bei Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich
Entsprechende Regelung beim Abzugsverfahren ist mit der 6. EG-Richtlinie vereinbar
Beim bis zum geltenden Abzugsverfahren (§§ 51 ff. UStDV a. F.) musste – so der BFH in seinem Urteil v. - V R 56/02 NWB RAAAB-78345 – der Empfänger einer im Inland steuerpflichtigen Werklieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmers die Umsatzsteuer auch dann einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn er die Werklieferung nicht für sein Unternehmen, sondern für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezogen hatte. Der ab geltende § 13b UStG sieht in Abs. 2 Satz 3 den Übergang der Steuerschuldnerschaft auch dann vor, wenn der Unternehmer die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht.
I. Abzugsverfahren gilt auch bei Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich
Der unternehmerisch tätige Kläger erwarb im Streitjahr 1990 ein Einfamilienhaus zur privaten Nutzung, an dem er umfangreiche Umbauten und Renovierungen vornehmen ließ. Für die Durchführung dieser Arbeiten erhielt er unter anderem Rechnungen einer niederländischen Baufirma, in denen Umsatzsteuer in Höhe von 20 496 DM ausgewiesen war.
Das Finanzamt erließ nach § 55 UStDV 1980 einen Haftungsbescheid über 20 496 DM, da der Kläger als Unternehmer und...