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Rentenversicherung | Stichtag für Rentenversicherungsfreiheit eines AG-Vorstands
Das (NZS 2006 S. 99) entschieden, dass ungeachtet eines möglichen Rechtsmissbrauchs der Gründung einer AG mit gleichzeitiger Bestellung zum Vorstand zur Umgehung der Rentenversicherungsverpflichtung in der eigentlichen Hauptbeschäftigung, die für die Rentenversicherungsfreiheit insoweit maßgebliche Übergangsregelung des § 229 Abs. 1a Satz 1 SGB VI jedenfalls dann nicht anwendbar ist, wenn zum relevanten Stichtag, dem , die AG zwar als Vorgesellschaft bestand, aber noch nicht als solche im Handelsregister eingetragen war. Folglich scheide damit auch eine fortdauernde Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in den weiteren (Haupt-)Beschäftigungen wegen der Vorstandstätigkeit aus.