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Lohnsteuer | Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Wie der NWB TAAAB-79017 entschieden hat, fließt durch die Zahlung des Gegenwerts beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu. – Anmerkung: Für den einzelnen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mag die Entscheidung von geringer Bedeutung sein; nicht so allerdings für den Arbeitgeber und die Finanzverwaltung, weshalb das BMF dem Verfahren beigetreten ist. Diesem scheint es in erster Linie um die im Streitfall gar nicht einschlägige neue Vorschrift des § 40b Abs. 2 Satz 5 EStG i. d. F. des AltEinkG gegangen zu sein. Diese Regelung sieht vor, dass Zuwendungen für Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften, die ein Arbeitgeber anlässlich seines Ausscheidens aus einer Pensionskasse zu zahlen hat ...