Darlehen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter
Angemessenheit der Verzinsung
verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Gewährt eine GmbH, die ständig erheblichen Bedarf an kurz- und mittelfristigen Anlagemöglichkeiten für ihre flüssigen Mittel
hat, ihrem beherrschenden Gesellschafter ein mittelfristiges, vollständig abgesichertes Darlehen in Höhe eines zur Aufrechterhaltung
ihrer eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit offensichtlich nicht benötigtigten Teils ihrer flüssigen Mittel, zu einem um
0,7 % über der banküblichen Verzinsung entsprechender Festgeldanlagen liegenden Zinssatz, so liegt keine zum Nachteil der
Gesellschaft unangemessen niedrige Verzinsung und somit keine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 845 Nr. 14 EFG 2006 S. 594 Nr. 8 GmbHR 2006 S. 672 Nr. 12 KÖSDI 2006 S. 15120 Nr. 6 VAAAB-78805
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.11.2005 - 3 K 353/01
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