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Kraftfahrzeugsteuer; | Besteuerung von Pick-up-Fahrzeugen
Nach den Grundsätzen der Rspr. des BFH sind Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t als Pkw nach dem Hubraum bzw. Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen zu besteuern (vgl. ,BFH/NV 1997 S. 810; ,BFH/NV 1998 S. 87). Diese Beurteilung entspricht der bundeseinheitlichen Auffassung der FinVerw. Demgegenüber haben das EFG 2000 S. 1203) und das EFG 2000 S. 1278) die Ansicht vertreten, derartige Fahrzeuge seien als Lkw nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern. Gegen beide Urteile, die auch im Widerspruch zur Rspr. nahezu aller anderen FG stehen, wurde Revision eingelegt. Gem. 3 - S 6104/11 sind aufgrund der beim BFH anhängigen Revisione...