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Haftung des Leistungsempfängers
Der Empfänger einer im Erhebungsgebiet (jetzt: Inland) steuerpflichtigen Werklieferung eines nicht im Erhebungsgebiet (jetzt: Ausland) ansässigen Unternehmers hatte nach § 18 Abs. 8 UStG 1980 i. V. mit §§ 51 Abs. 2, 54 UStDV 1980 die Umsatzsteuer auch dann einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen, wenn er die Werklieferung nicht für sein Unternehmen, sondern für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezogen hatte. Anmerkung: Wie auch das bis zum geltende Abzugsverfahren sieht die heutige Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 3 UStG vor, dass die Steuerschuldnerschaft auch dann auf den leistungsempfangenden Unternehmer übergeht, wenn dieser die Leistung für seinen nichtunternehmerischen (privaten) Bereich bezieht. Im Fachschrifttum wurden Zweifel geäußert, ob dieser Übergang der Steuerschuldnerschaft auch für den privaten Bereich des Unternehmers mit...