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Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Schlägt ein Vollstreckungsschuldner der Vollstreckungsstelle des Finanzamts vor, 1/3 der Steuerrückstände sofort durch Aufnahme eines Darlehens zu begleichen, und scheitert die Darlehensaufnahme daran, dass sich das Finanzamt weigert, zuvor eine Haftanordnung aufzuheben, kann der Vollstreckungsschuldner gegen die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und einer eidesstattlichen Versicherung nicht erfolgreich eine in der Weigerung des Finanzamts liegende Amtspflichtverletzung geltend machen, wenn davon auszugehen ist, dass auch allein die anderen 2/3 der Steuerschulden das Finanzamt zum Erlass des Verwaltungsakts berechtigt hätten.