Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das besondere Kirchgeld
Erhebung von Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe verfassungsgemäß
Die Konstellation, dass bei Ehepaaren nur ein Ehegatte (regelmäßig der allein- oder höherverdienende) aus der Kirche austritt, während der andere Ehegatte (derjenige ohne oder mit nur geringen eigenen Einkünften) in der Kirche verbleibt, führt zu rückläufigen Kirchensteuereinnahmen, wobei der in der Kirche verbleibende Ehegatte die Leistungen seiner Kirche faktisch kostenlos weiter in Anspruch nehmen kann. Solchen Fallgestaltungen wirken die Kirchen seit langem durch das sog. besondere Kirchgeld bei der glaubensverschiedenen Ehe entgegen. Mit NWB MAAAB-73523 wurde über diesen Themenkomplex entschieden. Weitere Verfahren sind anhängig, und es scheinen auch noch nicht alle Fragen geklärt zu sein. Es stellt sich daher die Frage, ob noch erfolgversprechend gegen entsprechende Bescheide vorgegangen werden kann. Besondere Relevanz gewinnt diese Problematik derzeit in Bayern, da hier erstmals ab dem von den evangelischen Kirchen das besondere Kirchgeld erhoben wird und entsprechende Bescheide derzeit – häufig zur Überraschung der Kirchenmitglieder – versandt werden.