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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 11 V 280/04

Gesetze: AO § 69, AO § 71, AO § 191 Abs. 3

Haftungsbescheid und Verlängerung der Festsetzungsfrist

Leitsatz

1. Zur Berechnung der Festsetzungsfrist bei Haftungsbescheiden.

2. Die Haftung nach § 71 AO umfasst ausdrücklich nur die Haftung für verkürzte Steuern, Steuervorteile und Hinterziehungszinsen nach § 235 AO. Eine Haftung für Säumniszuschläge und Zinsen nach § 233a AO ist nicht vorgesehen.

3. Im Fall der Haftung für Zinsen nach § 233a AO und für Säumniszuschläge verlängert sich die reguläre Festsetzungsfrist für eine Haftung nach § 69 AO nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2008 S. 955
OAAAB-78132

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 05.12.2005 - 11 V 280/04

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