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Beschränkte Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen verfassungsgemäß
Der BFH hat mit einem aktuellen Beschluss eine allerseits dringend erwartete Grundsatzentscheidung zum Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) getroffen.
Durch das AltEinkG leitet der Gesetzgeber seit 2005 die Besteuerung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen und anderen Altersvorsorgebezügen auf die sog. nachgelagerte Besteuerung über.
Danach steigt der Besteuerungsanteil solcher Renten – abhängig vom Jahr des jeweiligen Rentenbeginns – von zunächst 50 % schrittweise bis zum Jahr 2040 auf 100 % an. Andererseits sind die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und andere Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2005 zunächst mit einem Anteil von 60 % abziehbar. Dieser Anteil erhöht sich dann schrittweise bis zum Jahr 2025 auf 100 %.
Im Streitfall vor dem BFH hatte ein Arbeitnehmer...