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Neuregelungen des § 15a UStG und Auswirkungen auf die Buchführung
Anmerkungen zum
Die gesetzliche Neuregelung des § 15a UStG hat zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift geführt. Unabhängig davon hat sich teilweise die Verwaltungsauffassung geändert. Insbesondere die Regelungen zu den umfangreichen Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG sollte der Unternehmer beachten, da sich die aufzuzeichnenden Sachverhalte regelmäßig nicht aus der laufenden Buchhaltung ergeben. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Tatbestände des § 15a UStG und zeigt anhand von Beispielen die Möglichkeiten auf, wie der Unternehmer die Aufzeichnungen führen kann, um dem gesetzlichen Anspruch zu genügen.
I. Einführung
Durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom (BGBl 2004 I S. 3310) ist § 15a UStG zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs neu gefasst worden und soll nunmehr dem Art. 20 der 6. EG-Richtlinie Rechnung tragen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage beruhen darauf, dass eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nicht nur auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt ist, sondern die Vorschrift erfasst nunmehr auch Gegenstände des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG). Darüb...