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Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher Eigennutzung
Die in einem zeitlich befristeten Mietvertrag angekündigte Eigennutzung stellt jedenfalls dann ein erhebliches Beweisanzeichen gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit dar, wenn sie tatsächlich vollzogen wird. Die wiederholt bekundete Absicht, nach Ende der Eigennutzung erneut zur Vermietung übergehen zu wollen, trägt die steuerliche Einstufung einer kurzen Anfangsvermietung als Teil einer auf Dauer angelegten Vermietung nicht. Eine zeitlich unbefristete oder langjährige Eigennutzung stellt eine Zäsur dar, die eine Verklammerung einer kurz befristeten Anfangsvermietung mit einer späteren Vermietung zu einer einheitlichen Vermietungstätigkeit ausschließt. Das zur Renovierung zwecks anschließender Vermietung erfolgte Bewohnen eines Objekts ist wegen der damit zugleich erfüllten Be...