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Schenkungsteuer | Entstehung und rückwirkender Wegfall der Schenkungsteuer
Das , (nv) NWB VAAAB-73491 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Zeitpunkt der Steuerentstehung gehört nicht zu den Besteuerungsgrundlagen, über die in den Bescheiden zur gesonderten Feststellung der Grundbesitzwerte nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. mit § 138 Abs. 5 BewG verbindlich zu entscheiden ist. (2) Bei Schenkung eines Grundstücks oder eines Miteigentumsanteils hieran entsteht die Schenkungsteuer mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung, die auch in die Form eines Eintragungsantrags gekleidet werden kann. Die entstandene Schenkungsteuer fällt rückwirkend erst dann weg, wenn die Schenkungsabrede vor der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch wieder aufgehoben wird oder der Beschenkte aus anderen Gründen aufgrund der Eintragungsbewilligung die Eigentums...