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Grunderwerbsteuer | Realteilung bebauter Grundstücke
Die Begünstigung des § 7 Abs. 1 GrEStG greift nicht ein, wenn der Grundbesitz mehrerer Miteigentümer aus mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Grundstücken besteht. Dann liegt ein voll steuerpflichtiger Tausch vor. § 7 Abs. 1 GrEStG setzt hingegen voraus, dass nur ein Grundstück flächenweise geteilt und den Miteigentümern anteilig zugerechnet wird. Bei der grunderwerbsteuerlichen wirtschaftlichen Einheit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG) kann anders entschieden werden als bei der Bildung der bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit ( GrE NWB SAAAB-77484, GrE NWB CAAAB-77485, GrE NWB MAAAB-77486).