Nichterhebung der GrESt bei Realteilung bebauter Grundstücke gem. § 7 GrEStG
Leitsatz
1) Die Begünstigung des § 7 Abs. 1 GrEStG greift nicht ein, wenn der Grundbesitz mehrerer Miteigentümer aus mehreren rechtlich
und wirtschaftlich selbständigen Grundstücken besteht. Dann liegt ein voll steuerpflichtiger Tausch vor. § 7 Abs. 1 GrEStG
setzt hingegen voraus, dass nur ein Grundstück flächenweise geteilt und den Miteigentümern anteilig zugerechnet wird.
2) Bei der grunderwerbsteuerlichen wirtschaftlichen Einheit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG) kann anders entschieden werden als
bei der Bildung der bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit (§ 2 BewG).
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 840 Nr. 11 SAAAB-77484
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FG Münster, Urteil v. 20.10.2005 - 8 K 2756/02 GrE
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