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Finanzgerichtsordnung; | Beiladung bei Streit einer Bauherrengemeinschaft im Ausland (§§ 48, 60 Abs. 3 FGO; § 2a Abs. 1 EStG)
Hat das FA im Feststellungsbescheid über die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer im Ausland tätigen Bauherrengemeinschaft festgestellt, die Einkünfte stammten aus ausländischem Grundbesitz (§ 2a Abs. 1 EStG), und wendet sich ein Bauherr gegen diese Feststellung, ist im finanzgerichtlichen Verfahren notwendig beizuladen, wer nach § 48 FGO i. d. F. des Grenzpendlergesetzes v. (BStBl I 440) klagebefugt ist ().