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Einnahmenüberschussrechnung im Visier des Gesetzgebers
Kritische Bemerkungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Einnahmenüberschussrechner sind vom Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (vgl. dazu NWB Beratung aktuell 52/2005) im Wesentlichen in zwei Regelungsbereichen betroffen. Zunächst ist in § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG-Entwurf eine Verschiebung des Betriebsausgabenabzugs von Anschaffungskosten für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte und für Grund und Boden, nicht verarbeitete Edelmetalle sowie Gebäude des Umlaufvermögens vorgesehen. Die Aufwendungen sollen erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben angesetzt werden können. Weiterhin soll die 1-v.H.-Regelung nicht im Fall des gewillkürten Betriebsvermögens gelten. Die dadurch entstehenden Probleme werden im Folgenden aufgezeigt.
1. Verschiebung des Betriebsausgabenabzugs
a) Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
Nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Diese Regelung, die insbesondere ...