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Gewerbesteuer | Dauerschulden bei wirtschaftlicher Verknüpfung von Krediten
(1) Wird aufgrund eines Rahmenkreditvertrags und einer hierfür abgegebenen Garantieerklärung der Muttergesellschaft eine Vielzahl von Krediten zur Finanzierung eigener und fremder Handelsgeschäfte ohne zeitliche Unterbrechung in Anspruch genommen, können Dauerschulden vorliegen, wenn der Zusammenhang zwischen den einzelnen laufenden Geschäften und dem Kredit nicht vertraglich begründet und bei der Abwicklung des Kredits auch tatsächlich gewahrt wird. (2) Eine Schuld mit wechselndem Bestand ist nicht nur in Höhe des Mindestbestandes als Dauerschuld anzusehen (Bezug: § 8 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG).▶NWB CAAAB-73522 S. 118
▶Praxishinweise: Eine Dauerschuld liegt vor, wenn die Wirtschaftskraft des Gewerbebetriebs durch eine langfristige Nutzung der Kreditmittel gestärkt wird. Bei der Beurteilung dieser Eig...