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Einkommen-/Lohnsteuer | Einbehaltung von Lohnsteuer bei Lohnzufluss aus dem Privatvermögen des Gesellschafter-Geschäftsführers
Auch bei Zahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus seinem eigenen Vermögen ohne unmittelbare Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser gegenüber dazu verpflichtet zu sein selbst erbringt, hat er dafür zu sorgen, dass die LSt einbehalten und an das FA abgeführt wird (Bezug: § 34, § 69 AO 1977; § 38 Abs. 3, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 35 Abs. 1 GmbHG).▶NWB XAAAB-75618
▶Praxishinweise: Die Einbehaltungs- und Abführungspflicht des Arbeitgebers bestehen, wenn seinen Arbeitnehmern Arbeitslohn zufließt. Die Herkunft der Mittel für den zugeflossenen Arbeitslohn ist dabei unbeachtlich. Wird der Arbeitgeber von seiner eigenen Lohnzahlungsschuld befreit, so hat dies keinen Einfluss auf seine Einbehaltungs- und Abführungspflicht. Auch Lohnzahlungen durch Dri...