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Aufgeld als Einlage
Der Zufluss eines Aufgeldes bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründet steuerrechtlich eine Einlage (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 EStG 1999; § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB; § 186 Abs. 1, § 187, § 192 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG).▶NWB AAAAB-74671
▶Praxishinweise: Mit dem Erwerb einer Optionsanleihe erhält der Erwerber das Recht zum späteren Aktienerwerb. Er tritt also in eine mitgliedschaftrechtliche Position (= Anwartschaft auf Gesellschafterstellung), weshalb das geleistete Aufgeld im Hinblick auf das (spätere) Gesellschaftsverhältnis gewährt wird. Wird bei einer Kapitalgesellschaft das Betriebsvermögen vermehrt und hat diese Mehrung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis, so ist aber von einer (gewinnneutralen) Einlage auszugehen. Die Ausübung des Optionsrechts würde auch bei den Altgesellschaft...