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Umsatzsteuer | Ausschluss der Durchschnittsatzbesteuerung bei langfristiger Vermietung/Verpachtung
(1) Ein Landwirt, der einen Teil der wesentlichen Elemente seines landwirtschaftlichen Betriebs langfristig verpachtet und/oder vermietet und mit dem Restbetrieb seine Tätigkeit als Landwirt fortsetzt, führt mit einer solchen Verpachtung und/oder Vermietung keine landwirtschaftlichen Umsätze aus, die gem. § 24 UStG nach Durchschnittsätzen versteuert werden könnten. (2) Dabei ist unerheblich, ob die verpachteten und/oder vermieteten Teile des landwirtschaftlichen Betriebs einen (für sich lebensfähigen) Teilbetrieb bilden.▶NWB ZAAAB-72444
▶Praxishinweise: Die Entscheidung war eine notwendige Folge aus der EuGH-Entscheidung vom - Rs. C-321/02, Harbs (HFR 2004 S. 935). Danach führt die langfristige Vermietung bzw. Verpachtung von wesentlichen Bestandteilen regelmäßig zu einem Ausschluss der Besteuerung nac...