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Einkommen-/Lohnsteuer | Freibetrag bei zweitägigen Betriebsveranstaltungen
Aufwendungen des Arbeitgebers führen bei einer zweitägigen Betriebsveranstaltung nicht zu Arbeitslohn, sofern die Freigrenze von 200 DM (110 €) eingehalten wird (Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).▶NWB GAAAB-73525
▶Praxishinweise: Der BFH sieht nun die Höhe der Aufwendungen als alleiniges Kriterium für die Beurteilung an, ob eine Betriebsveranstaltung noch im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Die Dauer der Veranstaltung ist kein geeignetes Kriterium mehr, um von einer Unüblichkeit zu sprechen und deshalb von steuerpflichtigem Arbeitslohn auszugehen.