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Informationsrecht des Kommanditisten
Das Informationsrecht des Kommanditisten umfasst auch Geschäftsvorgänge aus dem Zeitraum vor seinem Eintritt in die Gesellschaft. Bei der Abwägung des Informationsbedürfnisses des Kommanditisten und den Interessen der Gesellschaft kann es angemessen sein, die Informationspflicht auf Vorgänge zu beschränken, die in den Geschäftspapieren der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gem. § 257 HGB noch vorhanden sein müssen (§ 166 Abs. 3 HGB; , DB 2005 S. 2683).