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Vorliegen der Voraussetzungen zur Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Hat das Finanzamt Darlehenszinsen zunächst erklärungsgemäß als Betriebsausgaben anerkannt und den Abfluss an eine vom Ehegatten des Darlehensnehmers beherrschte GmbH (nur) durch eine Kontrollmitteilung überprüft, ist es berechtigt, die Steuerfestsetzung nach Rücklauf der Kontrollmitteilung aufgrund der fehlenden Zinszahlung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern.