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Eigenheimzulage | Eigenheimzulage bei Mietkaufverträgen
Bei einem Mietkaufvertrag wird dem Mietkäufer das bebaute Grundstück für einen Zeitraum von ca. 30 Jahren zur Nutzung überlassen (Grundmietzeit). Der Mietkäufer hat an den Überlasser eine Kaution von drei Monatsmieten zu leisten. Gleichzeitig wird in dem Vertrag ein Kaufpreis für das bebaute Grundstück vereinbart. Ein begünstigtes Objekt i. S. von § 2 EigZulG liegt nur dann vor, wenn der Anspruchsberechtigte bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der angeschafften Wohnung geworden ist. Diese Voraussetzung ist in den vorliegenden Fällen nicht gegeben. Eine Eigenheimzulage ist nach dem Erlass der Senatsverwaltung Berlin v. - III A - EZ 1110 - 1/2006 NWB OAAAB-77040 in derartigen Fällen nicht zu gewähren.