Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschalen und Daten zu Jahresabschluss und Buchführung 2006
Von bestimmten gesetzlichen Größenmerkmalen sind insbesondere abhängig die Einteilung von Kapitalgesellschaften und ihnen gleich gestellten Personengesellschaften, die Prüfungszeiträume für die Außenprüfung der Betriebe, die Fristen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse, die Offenlegung der Jahresabschlüsse und die Buchführungsgrenzen.
I. Größenklassen von Kapitalgesellschaften und ihnen gleich gestellten Personengesellschaften
Die Kapitalgesellschaften und die ihnen gemäß § 264a HGB gleich gestellten Personengesellschaften werden in drei Größenklassen eingeteilt (§ 267 HGB):
kleine Gesellschaften,
mittelgroße Gesellschaften,
große Gesellschaften.
Von der Zuordnung zu einer Größenklasse hängen ab:
die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss,
die Gliederung des Jahresabschlusses,
der Umfang der Pflichtangaben im Jahresabschluss, S. 178
die Prüfung und
die Offenlegung des Jahresabschlusses.
Für die Einteilung in kleine, mittlere und große Gesellschaften ist maßgebend, ob bestimmte Größenmerkmale überschritten werden (Schwellenwerte).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaften | |||
Merkmale |
kleine |
mittelgroße |
große |
Bilanzsumme
abzüglich Fehlbetrag | ≤ 4.015.000 €
... |